UFO-Erscheinungen
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PatVerfü - Die schlaue Patientenverfügung

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PatVerfü - Die schlaue Patientenverfügung Empty PatVerfü - Die schlaue Patientenverfügung

Beitrag von Gast Fr 13 Apr 2012, 16:42

SEHR WICHTIG! Bin da gerade auf eine total gute Seite gestoßen und will sie euch nicht vorenthalten.

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Darum geht's...................hier ein Auszug von einem Text auf der Seite:


"Geisteskrank? Ihre eigene Entscheidung!

Es kann je­den tref­fen
Viele wis­sen es nicht: auch wenn Sie ge­gen kein Ge­setz ver­sto­ßen ha­ben, kann Ih­nen die Frei­heit und das Recht auf ein selbst­be­stimm­tes Le­ben ent­zo­gen wer­den.
Eine psych­ia­tri­sche Dia­gnose und die Be­haup­tung ei­ner „Selbst- oder Fremd­ge­fähr­dung“ sind da­für aus­rei­chend.
Psych­ia­ter klas­si­fi­zie­ren da­bei Ihr Ver­hal­ten als Sym­ptome ei­ner schwe­ren psy­chi­schen Er­kran­kung, nicht als Aus­druck Ih­res Wil­lens und Ih­rer Ent­schei­dun­gen.
Be­strei­ten Sie die Dia­gnose und leh­nen Sie eine Be­hand­lung ab, gilt dies be­reits als Be­weis Ih­rer Krank­heit.
Mög­li­che Fol­gen: Ein­sper­rung in der ge­schlos­se­nen Ab­tei­lung ei­ner psych­ia­tri­schen Kli­nik, zwangs­weise Ver­ab­rei­chung von Psy­cho­phar­maka oder Fest­schnal­len am Bett.
Ent­mün­di­gung: gibt’s das noch?
Ja! Ent­mün­di­gung heißt heute „Be­treu­ung“. Der Be­griff klingt nett, ist aber nicht harm­los, denn er ver­schweigt das We­sent­li­che: es geht um recht­li­che Stell­ver­tre­tung.
Klar­text: eine ge­richt­lich be­stellte Per­son darf in Ih­rem Na­men über Ih­ren Auf­ent­halts­ort, Ihre Fi­nan­zen und jeg­li­che me­di­zi­ni­sche Be­hand­lung Ih­rer Per­son ent­schei­den. Leh­nen Sie diese Art der Be­treu­ung ab, kann ein Ge­richt sie an­ord­nen; auch ge­gen Ih­ren Wil­len.
Vor­aus­set­zung da­für ist auch in die­sem Fall ein psych­ia­tri­sches Gut­ach­ten. Darin wird be­haup­tet, dass Sie we­gen ei­ner psy­chi­schen Er­kran­kung Ihre Hil­fe­be­dürf­tig­keit nicht er­ken­nen und Ihre An­ge­le­gen­hei­ten nicht selbst re­geln könn­ten.
Was viele nicht wis­sen: Je­der, ob Nach­bar, Ver­wand­ter, Freund oder Arzt kann für Sie bei Ge­richt eine recht­li­che Be­treu­ung be­an­tra­gen, auch wenn Sie dies nicht wol­len."


weiterlesen, hier: [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können]

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