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Kindeswohl. Die Sache mit den U´s.

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Beitrag von Selene Do 12 Jan 2012, 11:42

Meine jüngste hatte gestern ihre U6.
Ich weiss nicht wie es in der Schweiz ist.
U1 bis U11 und dann noch zwei Jugenduntersuchungen.

6 dieser U´s fallen in das erste Lebensjahr, es wird eben geschaut ob das Kind gesund ist, wie es sich entwickelt, ob gut genährt etc ist.


Diese Untersuchungen sind freiwillig, aber empfohlen.

Bei meiner jüngsten bekam ich nun anfang September einen Brief
zugesendet, mit der Erinnerung an die U6 ( durchführbar 10-12 monat) und einer Karte, die ich bei der U6 vom behandelnden Arzt abstempeln lassen musste, das ich die U6 habe durchführen lassen.
Das ganze mit einer Fristsetzung vom 27.01.12.
Die U6 kann ich bis zum 23.1 durchführen lassen, am 24.1 wird sie 12 Monate alt.
Mich irritierte zudem die Tatsache, das der Brief aus meinem benachbarten Bundesland, Schleswig-Holstein" und nicht aus meinem Bundesland "Hamburg" kommt.
Die Antwort Karte sollte dorthin auch wieder zurück.

Ich fragte mal nach, was passieren würde wenn ich das nicht täte, ich
bekam die Antwort das innerhalb kürzester Zeit das Jugendamt bei mir auf
der Matte stehen würde.
Aufgrund der der Tatsache, das in der letzten zeit viele Kinder zu Hause
durch Misshandlungen umgekommen sind, wurde diese Maßnahme eingeleitet.

Wer nicht zur U6 geht mit seinem Kind, hat was zu verbergen. Punkt.
So wurde mir das gesagt.

Hier schwebe ich zwischen "Big Brother is watching you" und "es ist richtig"!

Ich finde es schon gut, das sie versuchen ein Auge auf die kleinen zu haben, aber macht es so sinn?

Warum erst zur U6?
In Hamburg ist Lara Mia verhungert, sie wurde nur 9 Monate alt und Lea-Sophie aus Schwerin war 5 Jahre alt, als sie verhungerten und verdursteten.

Müsste es genrell Pflicht werden, jede U wahrzunehmen?
Würde das Sinn machen?
Was macht überhaupt sinn?
Ist das eine "sinnvolle" Überwachung?
Ist das wieder zuviel "Big Brother"?
Kann vernachlässigten und misshandelten Kindern wirklich geholfen werden??



Hier noch ein Zitat aus Wikipedia

Verbindliches Einlade- und Meldewesen [Bearbeiten]


In einigen Bundesländern, darunter Bremen, Hessen, Saarland,
Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Sachsen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen
und Nordrhein-Westfalen[5],
sind Gesetze in Kraft getreten, die durch Datenübermittlungen der
Meldebehörden und der Kinder- und Jugendärzte die Teilnahme an den
Vorsorgeuntersuchungen sicherstellen sollen. Die Gesetzesinitiative geht
auf einen Beschluss der Jugendministerkonferenz "Kinder und Gesundheit"[6] vom Mai 2005 zurück. Diesem Beschluss hat sich die 79. Gesundheitsministerkonferenz der Länder 2006 angeschlossen.

Der Landesbeauftragte für Datenschutz in Schleswig-Holstein äußert sich in seinem 31. Tätigkeitsbericht vom 31. März 2009 zum kontrollierenden Einladewesen:

"Allerdings besteht keine Pflicht für die Eltern, dem Jugendamt die
Teilnahme an der Untersuchung, z. B. durch Vorlage des gelben Heftes,
nachzuweisen. Schließlich gibt es nach wie vor überhaupt keine Pflicht
zur Teilnahme an den Untersuchungen. Das Jugendamt ist gesetzlich zum
Tätigwerden verpflichtet, muss sich aber darauf beschränken, durch eine
Bestandsaufnahme festzustellen, ob Anzeichen für eine
Kindeswohlgefährdung vorliegen. Ist dies nicht der Fall, so kann es
keine weiteren Schritte unternehmen, um doch an die Information zu
gelangen, ob die Untersuchungen wahrgenommen wurden oder nicht.

Damit mag geklärt sein, warum ich plötzlich eine Einladung zur U6 bekomme, aber was ist mit den U´s davor und warum bekomme ich Post aus Schleswig Holstein?

Bemerkenswert fand ich übrigens auch das "Geschenk" zur U6, was es früher nciht gab.
Meine Tochter bekam einen Stoffbeutel mit zwei kleinen schönen Bilderbüchern und Mama bekam dazu einen riesen Stapel, voll mit Prospekten, Flyern, Broschüren und Aufklebern wie wichtig Bücher für Kinder sind.

sind wir wirklich schon dort angekommen, das man Bilderbücher über den Arzt verschenkt, damit Kinder damit zusammen gebracht werden?
Wir haben massenweise Bücher, für mich ist das normalität.

sollte es wirklich Eltern geben, die keine Bücher kaufen für ihre Kinder?
Armes Deutschland.

Ich werde jetzt mal sehen wo ich 30 Aufkleber mit dem Titel "Buchstart" aufbappen kann...

Mich beschäftigt das alles irgendwie......
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Beitrag von Simo Do 12 Jan 2012, 11:53

Da Du die Situation in der Schweiz ansprichst: Hier gibt es keine entsprechenden Untersuchungen; das U-System ist hier völlig unbekannt.

Aber wenn ich das hier lese: Schließlich gibt es nach wie vor überhaupt keine Pflicht
zur Teilnahme an den Untersuchungen. Das Jugendamt ist gesetzlich zum
Tätigwerden verpflichtet, muss sich aber darauf beschränken, durch eine
Bestandsaufnahme festzustellen, ob Anzeichen für eine
Kindeswohlgefährdung vorliegen. Ist dies nicht der Fall, so kann es
keine weiteren Schritte unternehmen, um doch an die Information zu
gelangen, ob die Untersuchungen wahrgenommen wurden oder nicht.

heisst doch, dass sie zwar tätig werden müssen, aber nichts weiter unternehmen können, wenn sie keine Kindeswohlgefährdung feststellen.

Oh Mann bin ich froh sind wir nicht in der EU...

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Beitrag von Selene Do 12 Jan 2012, 12:01

und genau da frag ich mich auch... wo ist der Sinn???

Gibt es in der Schweiz keinerlei Untersuchungen, wo geprüft wird ob das Baby gut zunimmt, ob es sich motorisch gut entwickelt etc?

Die U1 wird direkt nach der Geburt gemacht, Gewicht, Größe, Kopfumfang, apgar Wert, Fehlbildungen etc..

Habt ihr denn etwas vergleichbares?
würde mich wirklich interessieren.
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Beitrag von Simo Do 12 Jan 2012, 13:51

Ja also bei uns gibt es natürlich auch die nachgeburtlichen Standarduntersuchungen, die Du erwähnt hast. Aber es gibt keine Verpflichtungen, weitere Untersuchungen vornehmen zu lassen; nicht mal impfen lassen muss man zwingend. Das liegt alles im Ermessensspielraum der Eltern.
Also in diesem Sinne gibt es etwas ähnliches wie U1. Damit hat es sich.
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